HONORAR und KOSTENZUSCHUSS
HONORAR – ENERGIEAUSGLEICH:
Einzeltherapie 80€ á 50 Minuten pro Person
Paartherapie 120€ á 50 Minuten pro Paar (60€ pro Person)
Der Betrag beinhaltet die Vorbereitungszeit, die Einzelsitzung, die Nachbereitung der Einheit. Zudem sind Kosten von Arbeitsmaterialien, Unterlagen sowie der Zeitaufwand für Kontakte zwischen den Sitzungen inkludiert.
KOSTENZUSCHUSS alle Kassen:
Seit 1.1.2024 gilt die klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Dadurch können alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Kostenzuschuss, in der Höhe von 33€ bis 46€ (je nach Krankenkasse) erhalten.
Folgende Schritte sind nötig, um einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenversicherung zu beantragen:
Es muss eine psychische Erkrankung/Befindungsstörung vorliegen und als ICD-10-Diagnose auf der Honorarnote (als Beleg für die Krankheitswertigkeit) angeführt sein.
Zudem muss spätestens vor der zweiten Einzelsitzung (Behandlung) eine Bestätigung vom Hausarzt/Hausärztin bzw. Facharzt/Fachärztin eingeholt werden, dass die gesetzlich (§ 135 Abs. 1 Z 2b, ASVG) geforderte ärztliche Untersuchung gem. § 2 Abs. 2 Z 1 Ärztegesetz 1998 gemacht wurde. Link zum Formular für die ärztliche Bestätigung
Diese Bestätigung wird dann gemeinsam mit den Honorarnoten der klinisch-psychologischen Behandlungen beim jeweiligen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) eingereicht.
Es ist kein Befund eines (Fach-)Arztes/einer (Fach-)Ärztin oder einer Kassen- oder WahlpsychologIn nötig. Es können auch bereits länger laufende Behandlungen mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden, allerdings erst nach dem Vorliegen der oben genannten ärztlichen Bestätigung gem. § 2 Abs. 2 Z 1 Ärztegesetz 1998.
Mit einer ärztlichen Bestätigung sind maximal zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine Verlängerung stellen. Link zum Antragsformular für Verlängerung Kostenzuschuss
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BEI PSYCHOONKOLOGISCHER THERAPIE:
Für einkommensschwache KrebspatientInnen kann vor Beginn einer psychoonkologischen Therapie um finanzielle Unterstützung bei der ÖGPO – Österreichische Gesellschaft für Psychoonkologie angesucht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.